slotcarscheune

Slotpoint Logo

frankenslot logo

slotinvasion

image001

ane slot

cdd rund

Supercup transparent


SRMC Instagram


SRMC Facebook

Termine

Satzung des Slot-Race MC Hildesheim

 

§ 1 Name der Interessensgemeinschaft (kurz IG) und Zweck

Die IG verfolgt das Ziel der Förderung und Verbreitung des Slotcar-Rennsports. Dieser Zweck soll u. a.

durch Veranstaltungen von Rennwettbewerben erreicht werden. Die IG verfolgt keine wirtschaftlichen

Interessen. Es soll daher auch kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten werden.
Der Name der IG lautet SRMC – Hildesheim

§ 2 Sitz, Geschäftsjahr

Sitz ist der Standort: Sibbesse, Danziger Str. 9.

Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 01.01. eines Jahres.

§ 3 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der IG kann jede unbeschränkt geschäftsfähige natürliche und jede juristische

Person und nichtrechtsfähige Personenverbindung nach einer Probezeit von 2 Monaten erhalten. Ein

Aufnahmeantrag ist zu richten. Über die Aufnahme in die IG entscheidet die Gemeinschaft mehrheitlich nach billigem Ermessen. Die Mitgliedschaft endet durch Tod bzw. durch Streichung von der Mitgliederliste, durch Ausschließung oder Kündigung. Eine Kündigung ist gegenüber der IGLeitung zu erklären. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatssende. Über eine vorzeitige Entlassung entscheidet die IG-Leitung mehrheitlich. Eine Streichung von der Mitgliederliste ist zulässig, wenn ein Mitglied drei aufeinander folgende Mitgliedsbeiträge nicht entrichtet hat. Der Ausschluss aus der Interessens-gemeinschaft ist bei einem clubschädigenden Verhalten möglich. Über die Streichung von der Mitgliederliste und den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Mit dem Ausscheiden aus der IG ist kein Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben verbunden. Ein ausscheidendes Mitglied hat nur Anspruch auf Rückgabe der der IG leihweise überlassenen Gegenstände.

§ 4 Mitgliedsbeiträge

Der monatlich im Voraus zu entrichtende Beitrag für ein Vollmitglied beläuft sich auf derzeit 35,- Euro.

Passive Mitglieder, Fördermitglieder und Auszubildende bzw. Studenten zahlen einen individuellen Beitrag.

Gäste beim Rennen zahlen eine Startgebühr von 10,- Euro. Die Anpassung des Mitgliedsbeitrags obliegt der Mitgliederversammlung. Sie kann mit einfacher Mehrheit eine Änderung der Beiträge für die Zukunft beschließen. Der Beitrag ist vorzugsweise zu überweisen.

§ 4a Organe des SRMC

Die IG-Leitung besteht aus den Personen: Uwe Kiel, Olaf Voß und Andreas Blume. Ferner gibt es eine jährliche Mitgliederversammlung, die mit 2/3 Mehrheit Beschlüsse abstimmt, die für die IG-Leitung bindend sind. Scheidet ein Mitglied der IG-Leitung aus, so wählt die Mitgliederversammlung eine neue Person für die IG-Leitung. Jedes zahlende Mitglied ist in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.

§ 5 Rechte und Pflichten der IG-Leitung

Die IG-Leitung führt die laufenden Geschäfte der IG. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind von der

Leitung im Rahmen des geltenden Rechts und der finanziellen Möglichkeiten des SRMC auszuführen.

Intern entscheidet die IG-Leitung mehrheitlich.

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied darf die Rennbahn und technischen Anlagen des SRMC uneingeschränkt nutzen. Es hat

die Pflicht, die Gerätschaften und Einrichtungen des SRMC mit höchster Sorgfalt zu behandeln. Für

Gäste haften die jeweiligen Mitglieder.

Jedes Mitglied hat sich an der Reinigung und Instandhaltung der Vereinsräume zu beteiligen. Ein

Organisationsplan wird ausgehängt und ist zu befolgen.

Autos, Regler, Werkzeuge etc. anderer Mitglieder sind nur mit deren Erlaubnis zu benutzen. Auch hier gilt

oberste Sorgfaltspflicht.

Jedes Mitglied bekommt mit Beginn der Mitgliedschaft einen Schlüssel für die Vereinsräume

ausgehändigt. Dieser Vorgang ist vom Mitglied zu quittieren. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist dieser

Schlüssel dem Vorstand umgehend auszuhändigen

§ 7 Ende der Interessengemeinschaft

Die IG kann durch die Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Ein entsprechender Beschluss bedarf der Zustimmung von 2/3 der zur Versammlung erschienenen Mitglieder. Nach einem Auflösungsbeschluss wird

auch in der Mitgliederversammlung über die Verwendung des Restvermögens bzw. Verbindlichkeiten des
SRMC mit 2/3 Mehrheit beschlossen.

Hildesheim, 01.07.2022

 

Hier der Aufnahmeantrag, bitte Ausdrucken und ausgefüllt abgeben!

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.